Laut der überarbeiteten Coronaschutzverordnung der Landesregierung vom 14.12.2020 müssen Besucher grundsätzlich FFP2 Masken tragen.
In Apotheken sind diese käuflich zu erwerben. Über 60jährige und chronisch Kranke erhalten dort 3 Masken kostenlos.
Laut der überarbeiteten Coronaschutzverordnung der Landesregierung vom 14.12.2020 müssen Besucher grundsätzlich FFP2 Masken tragen.
In Apotheken sind diese käuflich zu erwerben. Über 60jährige und chronisch Kranke erhalten dort 3 Masken kostenlos.