Kurzzeitpflege

Die Aufnahme in der Kurzzeitpflege im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift erfolgt in der Regel auf Antrag des Pflegebedürftigen oder der Pflegenden Angehörigen. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt werden Kurzzeitpflegeplätze gesucht, hierzu Unterstützen Sie, die Kollegen: innen des Sozialdienstes des zuständigen Krankenhauses.

Nehmen Sie gerne telefonisch oder persönlich Kontakt mit uns auf, bezgl. des Zeitpunktes und der Dauer der Kurzzeitpflege.  Gerne können Sie auch direkt unser Kontaktformular nutzen, wir melden und schnellstmöglich. bei Ihnen zurück.

Die Voraussetzungen einer Aufnahme in der Kurzzeitpflege im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift sind, dass ein Pflegegrad (min. Pflegegrad 2) besteht.  Die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit zu nutzen ist nur dann möglich, wenn dieser mindestens 6 Monate besteht.

Die Aufnahme kann je nach Verfügbarkeit von freien Plätzen zeitnah erfolgen. Vor der Aufnahme wird in der Regel ein Gespräch geführt, um den individuellen Pflegebedarf zu klären und die Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift zu besprechen.

In enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern: innen, wird die Aufnahme organisiert. Wichtig ist nach Reservierung der Kurzzeitpflege einen Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen, damit die Kostenübernahme bewilligt wird.

Im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift wird der Gast der Kurzzeitpflege dann für einen begrenzten Zeitraum betreut und gepflegt, um beispielsweise eine vorübergehende Entlastung der pflegenden Angehörigen: innen zu ermöglichen oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Rückkehr in die häusliche Pflege zu erleichtern.

 

Vollstationär

Das CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, in denen pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr betreut und versorgt werden. Die Aufnahme im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift erfolgt in der Regel nach einer eingehenden Prüfung der Pflegebedürftigkeit und der individuellen Bedürfnisse des Bewohners. Die Wartezeiten sind bei Anmeldung für die Warteliste, zwingend zu berücksichtigen.

Die Aufnahme im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Oftmals wird die Aufnahme durch den Bewohner selbst oder durch seine bevollmächtigten Familienangehörigen: innen beantragt.

Vor der Aufnahme im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift wird in der Regel ein ausführliches Aufnahmegespräch geführt, in dem die individuellen Bedürfnisse des Bewohners ermittelt werden. Dabei werden auch Fragen zur Finanzierung der Heimkosten und eventuellen Heimkosten gestellt. In enger Zusammenarbeit mit den Bereichen wird die Aufnahme organisiert.

Nach dem Einzug wird der Bewohner im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift umfassend versorgt und betreut. Dazu gehören neben der pflegerischen Versorgung auch die medizinische Betreuung, die soziale Unterstützung und die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten und Angeboten.

Der Einzug ins im CHRISTOPHORUS St. Katharinen-Stift kann für viele Menschen eine große Veränderung bedeuten. Es ist daher wichtig, dass die Integrationsphase durch die Angehörigen begleitet wird, um nach Informationen und Beratung eine bestmögliche Aufnahme zu gewährleisten.