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Kurzzeitpflege

Falls ein Pflegebedürftiger, der in seiner eigenen Wohnung
lebt, vorübergehend nicht versorgt werden kann, steht ihm
Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung zu.

Gründe hierfür können sein,

  • eine Übergangszeit im Anschluss an einen stationären
    Krankenhausaufenthalt, wenn die Pflege zu Hause noch
    nicht möglich ist oder noch keine Pflegekraft gefunden
    werden konnte
  • Ausfall der Pflegeperson durch Erkrankung oder Urlaub
  • kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit

Vor der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist ein entsprechender
Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Sind die Anspruchs-
voraussetzungen erfüllt, beteiligen sich die Pflegekassen an den pflege-
bedingten Aufwendungen.

Die Leistungen der Pflegekassen sind allerdings bezüglich der Höhe und
Dauer begrenzt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Kurzzeit- pflegegast zu übernehmen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Emunds, Leiter der Einrichtung, unter
Tel.: 02541 89-14533 gern zur Verfügung.

Die aktuellen Vergütungssätze (PDF-Datei) können Sie hier downloaden; eine individuelle Kostenkalkulation können Sie sich hier erstellen.


 

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