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Die Mitarbeitervertretung setzt sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung für die Belange der Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung ein. In den Vorschriften des Deutschen Caritasverbandes und in den Arbeitsver-tragsrichtlinien (AVR) ist verankert, welche Aufgaben die Mitarbeitervertretung wahrzunehmen hat. Dies sind u.a.
Die Mitarbeitervertretung ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter.
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