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Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung setzt sich in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung für die Belange der Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung ein. In den Vorschriften des Deutschen Caritasverbandes und in den Arbeitsver-tragsrichtlinien (AVR) ist verankert, welche Aufgaben die Mitarbeitervertretung wahrzunehmen hat. Dies sind u.a.

  • Mitwirkung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei Ein- und Höhergruppierungen
  • Mitbestimmung bei Kündigungen seitens des Dienstgebers
  • Mitwirkung bei einer Versetzung oder der Zuweisungen neuer Arbeits- oder Aufgabengebiete
  • Bei diversen Maßnahmen ist die Mitwirkung der Mitarbeitervertretung gefragt; insbesondere, wenn es um die Einhaltung und Überwachung von Schutzvorschriften und -gesetzen geht.

Die Mitarbeitervertretung ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter.


 

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