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Der im Wohn- und Teilhabegesetz verankerte Bewohnerbeirat ist die Interessenvertretung aller Bewohner und wird alle zwei Jahre von diesen neu gewählt. Seit Jahren wird dieses Gremium durch Angehörige und Ehrenamtliche ergänzt.
Zu den Aufgaben des Bewohnerbeirates gehört u.a.:
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